Schlusserklärung des Gipfeltreffens der Richterinnen und Staatsanwältinnen

2017
Workshop
Casina Pio IV, Vatikanstadt, 9.-10. November

Schlusserklärung des Gipfeltreffens der Richterinnen und Staatsanwältinnen

Schlusserklärung des Gipfeltreffens der Richterinnen und Staatsanwältinnen

Menschenhandel ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen gegen die Gesetze der Völker, ein Verbrechen, das normalerweise das Mitwissen bzw. das Desinteresse der Staaten miteinbezieht. Daher ist der Menschenhandel eine schwere Verletzung der Menschenrechte und sollte ohne gesetzliche Einschränkungen als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden. Diese Form von Kriminalität wird von den Vereinten Nationen unter Punkt 8.7 der Ziele für Nachhaltige Entwicklung verurteilt.

Im November 2011 äußerte sich Papst Benedikt gegen die geschlechtliche Diskriminierung von Frauen: „…An dieser Stelle möchte ich noch einen anderen bedenklichen Aspekt ansprechen, der, wie es scheint, durch materialistische und hedonistische Tendenzen vor allem in Ländern der sogenannten westlichen Welt um sich greift, nämlich die geschlechtliche Diskriminierung von Frauen. Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, ist dazu bestimmt, für den anderen da zu sein. Eine Beziehung, welche nicht beachtet, dass Mann und Frau die gleiche Würde besitzen, bedeutet ein schweres Vergehen gegen die Menschlichkeit. Hier ist es an der Zeit, Prostitution wie auch die weite Verbreitung von Material erotischen oder pornographischen Inhalts, gerade auch über das Internet, energisch einzuschränken. (Papst-Ansprache beim Empfang des deutschen Botschafters am 7. November 2011).

Im September 2015 hielt Papst Franziskus eine historische Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, bei der er ein festes Versprechen gab, gegen jegliche Form von moderner Sklaverei anzukämpfen. In dieser seiner Rede, so wie er es bei vielen anderen Gelegenheiten getan hatte, unterstrich Papst Franziskus, dass Menschenhandel und die dazugehörigen Systeme wie Prostitution, Handel mit menschlichen Organen und Geweben, Leihmutterschaft und Sklavenarbeit Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, da sie die Würde und die Integrität der menschlichen Person verletzen. Solche Verbrechen müssen erkannt, als solche verurteilt und so bald

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Menschenhandel ist ein verabscheuungswürdiges Verbrechen gegen die Gesetze der Völker, ein Verbrechen, das normalerweise das Mitwissen bzw. das Desinteresse der Staaten miteinbezieht. Daher ist der Menschenhandel eine schwere Verletzung der Menschenrechte und sollte ohne gesetzliche Einschränkungen als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden. Diese Form von Kriminalität wird von den Vereinten Nationen unter Punkt 8.7 der Ziele für Nachhaltige Entwicklung verurteilt.

Im November 2011 äußerte sich Papst Benedikt gegen die geschlechtliche Diskriminierung von Frauen: „…An dieser Stelle möchte ich noch einen anderen bedenklichen Aspekt ansprechen, der, wie es scheint, durch materialistische und hedonistische Tendenzen vor allem in Ländern der sogenannten westlichen Welt um sich greift, nämlich die geschlechtliche Diskriminierung von Frauen. Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, ist dazu bestimmt, für den anderen da zu sein. Eine Beziehung, welche nicht beachtet, dass Mann und Frau die gleiche Würde besitzen, bedeutet ein schweres Vergehen gegen die Menschlichkeit. Hier ist es an der Zeit, Prostitution wie auch die weite Verbreitung von Material erotischen oder pornographischen Inhalts, gerade auch über das Internet, energisch einzuschränken. (Papst-Ansprache beim Empfang des deutschen Botschafters am 7. November 2011).

Im September 2015 hielt Papst Franziskus eine historische Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen, bei der er ein festes Versprechen gab, gegen jegliche Form von moderner Sklaverei anzukämpfen. In dieser seiner Rede, so wie er es bei vielen anderen Gelegenheiten getan hatte, unterstrich Papst Franziskus, dass Menschenhandel und die dazugehörigen Systeme wie Prostitution, Handel mit menschlichen Organen und Geweben, Leihmutterschaft und Sklavenarbeit Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind, da sie die Würde und die Integrität der menschlichen Person verletzen. Solche Verbrechen müssen erkannt, als solche verurteilt und so bald als möglich auf der ganzen Welt ausgerottet werden.

Das erste, worauf alle Menschen auf der Welt ein Anrecht haben, ist sowohl Exekutive, Legislative, Judikative als auch polizeiliche Macht, die weise, sensibel, aufrichtig, verantwortungsbewusst, transparent und glaubhaft in Ihrem Streben nach dem Gemeinwohl, der Würde der Menschen, der sozialen Gerechtigkeit und nach Frieden ist. Jegliche Komplizenschaft am Menschenhandel von Seiten des Staates, des Justizsystems und der Sicherheitskräfte - von vielen Teilen der Welt oftmals denunziert - bedeutet die absolute Korruption der Staatsgewalt. Mittäterschaft wurde auch bei der exekutiven Macht und anderen Sektoren der Regierungen nachgewiesen. Denn internationaler Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zum Missbrauch von Arbeitskraft, verbunden mit Netzwerken von internationalem Menschen- und Drogenhandel, nimmt kontinuierlich zu.

Das Justizsystem muss klare und strenge Gesetze beinhalten, auf nationaler und internationaler Ebene, die von einem rechtlichen Standpunkt aus die unanfechtbare anthropologische und soziologische Tatsache festlegen, dass Menschenhandel ein Vergehen an den Menschenrechten ist, ein abstoßendes Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das auf schwerste Weise Körper und Verstand seiner Opfer physisch, psychisch und emotional belastet.

Wir brauchen klare und universale Gesetze, ohne Einschränkungen und zeitliche Begrenzungen von Seiten der Staaten, sowie ein effektives Prozedere für einen globalen Kampf gegen die neue Herausforderung der modernen Sklaverei, eines Verbrechens, das weiterhin wächst, aufgrund gut organisierter nationaler und internationaler krimineller Strukturen, die fortlaufend bedrohlicher für die menschliche Würde und Frieden werden. Soziale Ungerechtigkeit basiert auf einer Ökonomie, die von fossilen Brennstoffen abhängt und die nur nach unmittelbaren Profiten und unbändigem Konsumdenken trachtet. Daraus ergeben sich Armut und Ausschließung, und es füllen sich die Kassen der kriminellen Organisationen, die von der schlechtesten Seite der Globalisierung und Gleichgültigkeit profitieren: der Ausbeutung und dem Handel von Menschen.

Die Inkraftsetzung des Strafrechtes ist eine unabdingbare Notwendigkeit, um diese untragbare Verletzung der Menschenrechte zu beenden. Strafrecht ist mit sozialer Gerechtigkeit verbunden und soziale Gerechtigkeit wiederum mit Umweltgerechtigkeit.

Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zwischen den Staaten sind in dem Maße willkommen, in dem sie von Nutzen sind, Gerechtigkeit in einer globalisierten Welt herzustellen, in der Mafias besser zusammenzuarbeiten scheinen als internationale Rechtssysteme.

Die Opfer müssen im Mittelpunkt aller unserer Handlungen und Bemühungen stehen. Ihre Resozialisierung, Umsiedlung und Integration haben die Zielsetzung, diese Überlebenden moderner Sklaverei bzw. von Menschenhandel zu befreien und ihnen auch ihre Würde und die Möglichkeit gesellschaftlicher und materieller Unabhängigkeit zurückzugeben.

Die verschiedenen Formen von Menschenhandel und Ausbeutung: Prostitution, die Ausnutzung von Frauen zu Zwecken der Fortpflanzung, Zwangsarbeit und Organhandel sind keine Herausforderungen, die verschiedene Meinungen erlauben, sondern Angelegenheit sozialer Gerechtigkeit.

Die Ausbeutung fortzusetzen bedeutet, Gewalt und Ungleichheit fortzusetzen. Menschenhandel bedeutet den Verkauf und Kauf von Menschen, bei dem Verkäufer und Käufer (die sogenannten „Kunden“) gleichermaßen verantwortlich für den Handel mit Frauen, Männern, Knaben und Mädchen sind.

Daher fördern und unterstützen wir das Nordische Modell, das zum ersten Mal in der Geschichte den Kauf jeglicher sexueller Leistung verurteilt, hingegen nicht die Opfer selbst; und das auch die Aufgabe des Staates hervorhebt, sozialen Zusammenhalt und Frieden sicherzustellen.

Um Gerechtigkeit zu verankern, müssen sich RichterInnen und AnklägerInnen gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um die Wiederherstellung menschlicher Würde und Freiheit der Opfer von Menschenhandel - Zwangsarbeit, Prostitution, Organhandel, Ausbeutung von Frauen zu Zwecken der Fortpflanzung - bemühen. Gleichzeitig sollte es höhere Strafen geben, entsprechend der Definition dieser Form von Kriminalität als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die Menschenhändler, Dealer und deren Komplizen, für Zuhälter und Freier bzw. Kunden, die ja letztendlich der treibende Motor sind, der hinter dem Menschenhandel steckt. Diese Verbrechen, die aufgrund von Nachlässigkeit und sogar aufgrund von Zustimmung seitens staatlicher Sektoren zunehmen, sind schwere Verletzungen der Menschenrechte, die durch keinerlei gesetzliche Beschränkung begünstigt werden dürfen. Und auf keinen Fall darf das Opfer betraft werden.

Als Ergebnis halten wir an folgenden Zielsetzungen fest:

  1. Vollständige und langfristige Unterstützung aller Opfer, ohne Begrenzungen oder Bedingungen. Unterstützende Initiativen von Seiten des Staates und des Justizsystems sollten auf die individuellen Bedürfnisse der Opfer eingehen und die für deren Umsiedlung notwendige rechtliche Hilfe gewähren.
  2. Die Verbreitung von Informationsmaterial, welches das Bewusstsein und das Verständnis der Menschen sensibilisiert hinsichtlich der schwierigen Situation, in der sich die Opfer befinden, muss optimiert werden: mittels Videos oder anderer neuer Medien in Schulen usw. und anderen Einrichtungen.
  3. Die Betroffenen sollen als Opfer von Verletzung der Menschenrechte anerkannt werden, und man soll nicht von ihnen vor Gericht eine Reihe von Anklagen und die Zusammenarbeit mit der Justiz fordern.
  4. Die Einrichtung eines nationalen und internationalen Registers der Straftäter.
  5. Anerkennung sowohl der zivilen und politischen als auch der sozialen und materiellen Rechte der Opfer von Menschenhandel, d. h. Recht auf: körperliche und moralische Integrität, Aufenthaltsgenehmigung im jeweiligen Land, (Aus-)Bildung, ärztliche Betreuung, Unterkunft, Arbeit, Hilfe für Minderjährige, Bürgerrecht und Freiheit von jeglicher Diskriminierung, Gewalt und Ausbeutung.
  6. Das Rechtssystem muss den Opfern Wohngelegenheiten und (Aus-)Bildung als Teil ihres Wiedereingliederungsprozesses ermöglichen: Dazu gehören die notwendigen sicheren Unterkünfte und jegliche sonstige erforderliche persönliche Unterstützung im Land ihres Aufenthaltes, eine Bleibe-Erlaubnis ohne eine zeitlich begrenzte Frist.
  7. Die Ermöglichung umfassender und kostenfreier rechtlicher Unterstützung und auch die Förderung eines rechtlichen pro bono Unterstützungsprogrammes für Opfer von Menschenhandel. Gerichtliche Vorgangsweisen haben als Teil des Wiedereingliederungsprozesses den Opfern Unterstützung zu gewähren, und sie hingegen nicht wiederum zu schikanieren.
  8. Die Einrichtung eines Systems, das sämtliche Rechte der Opfer sicherstellt: deren körperliche und seelische Genesung, und auch die Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden. Das Rechtssystem muss zusammen mit der Regierung Wege durchsetzen, auf denen die Opfer Zugang zu solcher Wiedergutmachung haben. Die Staaten und gerichtliche Macht müssen sicherstellen, dass das Vermögen von den am Menschenhandel Beteiligten zugunsten der Opfer beschlagnahmt wird.
  9. Beim Prozess der Befreiung der Opfer und der Bestrafung der Übeltäter bzw. Menschenhändler muss man vor allem die Beschlagnahme der Güter der Verbrecher und die Zerstörung der jeweiligen kriminellen Organisationen und deren materieller Basis in Betracht ziehen; in Hinsicht auf die soziale Wiederverwertung jener Güter, vor allem zugunsten der Opfer als Wiedergutmachung für die Schäden, die sie erlitten haben. Solche Beschlagnahme illegaler Güter ist absolut essentiell. Die Erfahrung in Italien und in anderen Ländern hat gezeigt, dass dies der einzige erfolgreiche Weg ist, solche kriminelle Strukturen an ihrer Quelle zu zerstören, und auch ein Weg, unverzichtbare Geldmittel zum Zwecke der Wiedergutmachung den Opfern zur Verfügung zu stellen. Daher muss das Rechtswesen gegen Menschenhandel, Geldwäscherei und illegale Besitztümer gleichzeitig ermitteln, damit die Spitzen der kriminellen Netzwerke und die letztlichen Nutznießer aufgedeckt werden.
  10. Verfahrensrechtliche Ton-Aufnahmen der Angaben (Widersprüche miteinbezogen) der Opfer sollen vor Gericht eingesetzt werden. Damit kann man verhindern, dass die Opfer und auch deren Verwandte sich erneut gefährden, falls die Opfer anderseits vor Gericht Zeugnis ablegen müssen.
  11. Die Opfer sollen den rechtlichen Anspruch haben, im Land ihres Aufenthaltes zu bleiben, und dass ihre Position im jeweiligen Umfeld administrativ geregelt wird. Sie sollen aber auch das Recht haben, in ihre Heimat gut und sicher zurückzukehren, falls sie sich dafür entscheiden.
  12. Die Errichtung einer Hilfskasse zugunsten der Opfer für eine umfassende Gutmachung der erlittenen Schäden.
  13. Sensibilisierungs-, Schulungs- und Ausbildungsprogramme sollen die Vertreter der Staaten, der spezifischen Ministerien und der richterlichen Macht laufend fortbilden und deren Kenntnisse ständig auf den neuesten Stand bringen, damit diese Menschenhandel rechtzeitig erkennen und jeglichen rechtlichen Missbrauch bei Ermittlungen vermeiden können.
  14. Die Propagierung politischer Maßnahmen, die Frauen und anderen Opfern den Zugang zum Rechtssystem sichern; mittels Einrichtungen und Zusammenschlüssen von Zentren, die Informationen, rechtliche Beratung und kostenfreien rechtlichen Schutz bieten.
  15. Um Menschenhandel erfolgreich zu bekämpfen, muss man diese Form von Kriminalität in Verfahren gegen Geldwäscher einbeziehen. Da Geld die treibende Kraft hinter kriminellen Strukturen bzw. Mafia-Organisationen, Familien-Netzwerken und anderen kriminellen Netzwerken ist, muss der Geldfluss - so schwer das auch sein mag - aufgespürt werden; so wie auch die finanziellen Transaktionen der Menschenhändler, Zuhälter und deren Komplizen.
  16. Richter und auch alle Fachleute auf anderen Gebieten werden gemeinsam aufgefordert, für eine Gesellschaft zusammenzuarbeiten, die gerecht und frei von Sklaverei ist. Vor allem Ärzte dürfen sich niemals auf irgendeine Form von Zusammenarbeit mit Menschenhändlern einlassen, und dies betrifft vor allem den Handel mit menschlichen Organen.
  17. Neue Gesetze sollten verabschiedet werden, welche die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen deutlich hervorheben. Sie sollen Strafsanktionen für nationale und internationale Unternehmen vorsehen, die in irgendeinem Teil ihrer Produktionskette unter ihren Dritten Arbeitskräften Zwangsarbeiter oder Kinder beschäftigen, oder die nur Zwangs- oder Kinderarbeit verwenden.
  18. Die Besitzer von Hotels, Motels oder anderer Unterkünfte sollten zur Verantwortung gezogen werden, damit deren direkte oder indirekte Mittäterschaft an irgendeiner Form von Menschenhandel verhindert wird.
  19. Die Leiter von Kliniken, Gesundheitszentren und Spitälern müssen garantieren, dass sie niemals irgendeine Form von Menschenhandel oder Ausbeutung in ihren Einrichtungen zulassen, insbesondere Organhandel, und dass Opfer immer würdevoll und mit Respekt behandelt werden, ohne dass die Händler in den Prozess involviert werden.
  20. Um den Menschenhandel zu vernichten, müssen seine Ursachen beseitigt werden, vor allem: Armut; fehlende Bildung und Unwissenheit; eine patriarchale, frauenfeindliche Mentalität, die sagt, der Mann hätte das Recht, über den Körper der Frau zu bestimmen; Arbeitslosigkeit, soziale Ungerechtigkeit, Schwäche, Kompromissbereitschaft und Korruption der regierenden Mächte; Krieg und die zunehmende, zu erzwungenen Migrationen führende Klimaveränderung; und andere Gründe.
  21. Weitere Untersuchungen sollten angestellt werden bezüglich: Beweggründe, Natur, Ernsthaftigkeit und Konsequenzen der Gewalt Frauen gegenüber und sämtlicher Extremformen von Menschenhandel; Wirksamkeit der Initiativen, die dieser Gewalt vorbeugen und den Schaden wieder gutmachen, mitinbegriffen periodische Berichte über die erzielten Resultate.
  22. Alle Menschen und vor allem Männer sollten schon von Kindheit an über die weibliche Geschlechtlichkeit und Würde informiert werden. Darüber sollte es auch Informationsprogramme an den höheren Schulen und Universitäten geben, damit das geschichtlich geprägte Gedankenmuster, Frauen-Körper seien von Männern kaufbar, zerstört wird. Wiedererziehungsprogramme sollten bei Männern, die Frauen gegenüber Gewalt ausgeübt oder sexuelle Leistungen gekauft haben, angewandt werden.
  23. Die Verabschiedung eines Gesetzes, das die Ausbeutung von Frauen für reproduktive Zwecke wie Leihmutterschaft, illegale Adoptionen und den Handel mit Kindern verurteilt. Vor allem der Handel mit betrügerischen Adoptionen, die auf falschen Informationen basieren, muss ausgerottet werden. Einerseits werden die ursprünglichen Familien belogen, damit diese ihre Kinder hergeben, anderseits werden falsche Informationen an die adoptierenden Familien weitergegeben, damit diese glauben, jene Kinder seien Waisenkinder. Die Praktik, Frauen zu Reproduktionszwecken gefangen zu halten, um Kinder zu „produzieren“, für Adoptionen oder für die Gewinnung ihrer Organe oder andere illegale Praktiken, hat genauso verurteilt zu werden. Die Regierungen, Gerichtshöfe und sämtliche Behörden müssen wachsam sein, gegen diese schändlichen und bösartigen Betrügereien und Praktiken ermitteln, ihnen zuvorkommen und sie bestrafen.
  24. Die Verpflichtung der Staaten, in Programme für Richter, Anwälte, Juristen, ErzieherInnen Ärzte und Pflegepersonal zu investieren, die sensibilisieren und über den Kampf gegen Menschenhandel, Prostitution, Ausbeutung von Frauen für reproduktive Zwecke und andere Formen von Sklaverei aufklären.
  25. Die Unabhängigkeit von Richtern und Anklagevertretern sollte bestehen bleiben. Es darf keine - politische, wirtschaftliche oder rechtliche - Einmischung geben.
  26. Richter dürfen nicht verfolgt oder ihres Amtes enthoben werden, damit laufende Verfahren gegen Menschenhandel unterbrochen werden.
  27. Ausreichende (Geld-)Mittel sollten zugunsten gerichtlicher Ermittlungen gegen Verbrechen von Menschenhandel zur Verfügung gestellt werden.
  28. Die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Bevollmächtigung von Frauen und Mädchen müssen durchgesetzt werden (siehe SDG 5); und Programme für das Selbstwertgefühl der Frauen: sowohl Projekte finanzieller Unterstützung als auch gemeinschaftliche Hilfsinitiativen, welche die Vorgehensweisen, die den Frauen ihr Selbstwertgefühl zurückgeben, unterstützen. Politische Maßnahmen sollen propagiert werden, die nach der Wiederherstellung von sozialen und beruflichen Voraussetzungen für Frauen als Opfer von Gewalt trachten.
  29.  In allen Erziehungsprogrammen sollten an der Basis der Lehrpläne stehen: die Gleichberechtigung der Geschlechter, Toleranz und Geschwisterlichkeit, Respekt und Freiheit in zwischenmenschlichen Beziehungen, Demokratisierung der familiären Beziehungen gegen jegliche Form von Paternalismus; die Wirksamkeit der Menschenrechte und die De-Legitimierung von Gewalt gegen Frauen.
  30. Es soll (für NROs) leicht möglich sein, als rechtliche Repräsentanten vor Gericht zu erscheinen, um die Kläger bei Fällen moderner Sklaverei zu vertreten. So kann man vermeiden, dass an den Opfern in der Folge Vergeltung geübt wird.
  31. Schritte sollten gemacht werden, um zu sensibilisieren und um ökumenische und interreligiöse Handlungsprogramme zu entwerfen: innerhalb jeder Religionsgemeinschaft und als ein kollektives Ganzes zur Verteidigung und Förderung der Menschenwürde, vor allem der Würde der Frauen, der Gerechtigkeit und des Friedens.
  32. Die passende Anwendung neuer Mechanismen universeller Kooperation soll in internationalen Abkommen verankert werden: spontaner Austausch von Information, gemeinschaftliche Teams, die ermitteln und in jedem Land die Zentralisierung von parallelen Ermittlungen erlauben; und anderes.
  33. Die Verpflichtung von Seiten der Staaten, sich um eine Gesetzgebung zu bemühen, die das Nordische Modell zum Vorbild hat. Dieses hat tatsächlich bewiesen, sowohl die Rechte der Opfer am besten zu schützen als auch am wirksamsten den Menschenhandel zu bekämpfen. Alle Staaten und lokale, provinziale, nationale Regierungen sollen auf die Durchsetzung dieses Models auf allen Ebenen hinarbeiten, das zum ersten Mal in der Geschichte nur die Übeltäter und nicht die Opfer von Menschenhandel anklagt.

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Unterzeichner

+ Marcelo Sánchez Sorondo, Holy See
Susana Medina, Argentina
Manuela Carmena, Madrid, Spain
Zunilda Niremperger, Argentina
Marina Dávila Salazar, Guatemala
María Alejandra Mángano, Argentina
Rosi Orozco, Mexico
Klaudia Łozyk, Poland
Olga Calitri, Argentina
Emperatriz Elizabeth Pérez Castillo, Perú
Alejandra Gils Carbó, Argentina
Rosa Ana Morán Martínez, Spain
Martha Helia Altabe de Lértora, Argentina
Graciela Medina, Argentina
Teresa Doherty, Northern Ireland (UK)
Gloria Pasten, Argentina
Elvia Barrios Alvarado, Perú
Roydah Kaoma, Zambia
Shazia Zafar Raja, Pakistan
Agnes Galajda, Hungary
Marcela Molina Natalia, Argentina
Rabaa Al Zreqat, Syria
María Laura Altamiranda, Argentina
Ma. de los Angeles Baliero de Burundarena, Argentina
Solomy Bossa, Uganda
Juana Camilla Bautista Rebollar, Mexico
Ana María Figueroa, Argentina
Karina Rosario Perilli, Argentina
María R. Servini de Cubría, Argentina

Mariana Pucciarello, Argentina
María Angélica Gastaldi, Argentina
Maria Claudia Caputi, Argentina
María Lilia Gómez Alonso, Argentina
Marcela Pérez Pardo, Argentina
Olivia Lucette Hungbo Aubierge, Benin
Fabiola Bogado Ibarra, Argentina
Viviana Karina Kalafattich, Argentina
Rosario López Wong, Perú
Norah Amilcar Jean-François, Haiti
Cristina Leiva, Argentina
Carla Marina Lendaro, Italy
Imani Aboud, Tanzania
Janet Tello Gilardi, Perú
Kenia Porcell, Panama
Luisa Ortega, Venezuela
Laura Mazzaferri, Argentina
Samanta Guede, Argentina
N’guessan Zekré Haddad, Ivory Coast
Fabiana Schafrik, Argentina
Valeria Torcetta, Argentina
Paloma Ochoa, Argentina
María Laura Roteta, Argentina
Elena Liberatori, Argentina
Paola Pimpinato, Argentina
Gabriela Alejandra Vázquez, Argentina
Inés Weinberg de Roca, Argentina
Helen Moronkeji Ogunwumiju, Nigeria
Graciela Medina, Argentina
Mina Sougrati, Morocco
Susan Glazebrook, New Zealand (position reserved on para 33)
Arline Pacht, USA